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Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen für die Vermietung des Kernfokus Studios

Stand: 25.09.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Mietbedingungen gelten für alle Verträge über die kurzfristige Überlassung des Kernfokus Studios (im Folgenden „Studio“) sowie für alle damit verbundenen Leistungen, insbesondere Verpflegung. Vermieterin ist Sandra Monreal-Schumacher, Kernfokus, [Anschrift laut Impressum] (im Folgenden „Vermieterin“).

(2) Das Studio wird ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB vermietet, also an natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Mit der Buchung bestätigt der Mieter, als Unternehmer zu handeln.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn die Vermieterin ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Anfragen über die Website, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich.

(2) Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Vermieterin die Buchung in Textform bestätigt (Buchungsbestätigung) und der Mieter diese Bestätigung in Textform annimmt oder die Anzahlung leistet. Diese Mietbedingungen werden mit der Buchungsbestätigung übermittelt und sind Bestandteil des Vertrags.

(3) Eine unverbindliche Reservierung (Option) ist nach Absprache für bis zu sieben Tage möglich. Wird sie bis zum Ablauf nicht bestätigt, erlischt sie ohne weitere Mitteilung.

§ 3 Mietgegenstand

(1) Vermietet wird das Studio im ersten Obergeschoss des Gebäudes, bestehend aus vier Räumen, Küche, Balkon, Flur sowie Bad und WC, einschließlich der vorhandenen Einrichtung und Ausstattung. Das Studio wird stets exklusiv vermietet. Weitere Teile des Gebäudes und des Grundstücks sind nicht Gegenstand des Vertrags, mit Ausnahme des Zugangs und der ausgewiesenen Parkplätze.

(2) Die zulässige Höchstzahl beträgt 10 Personen, einschließlich des Mieters und aller Mitwirkenden. Diese Grenze darf aus Sicherheitsgründen nicht überschritten werden.

(3) Das Studio befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nur über eine Treppe erreichbar. Es ist nicht barrierefrei.

(4) Kleinere Abweichungen in Einrichtung und Ausstattung gegenüber Fotos und Beschreibungen auf der Website bleiben vorbehalten, soweit die vertragsgemäße Nutzung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

§ 4 Mietzeit

(1) Die Mietzeit ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Zeiten für Auf- und Abbau, Vorbereitung und Reinigung sind in der Mietzeit enthalten.

(2) Ein Zugang vor Beginn oder eine Nutzung nach Ende der Mietzeit ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Überschreitet der Mieter die vereinbarte Mietzeit ohne Absprache, berechnet die Vermieterin für jede angefangene halbe Stunde die Hälfte des vereinbarten Stundensatzes. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen der Beeinträchtigung einer Folgebuchung, bleiben vorbehalten.

(3) Das Studio liegt in einem Wohngebiet. Die Nutzung ist bis 22:00 Uhr möglich. Eine spätere Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Vermieterin in Textform.

(4) Übernachtungen im Studio sind nicht gestattet.

§ 5 Preise

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website veröffentlichten Preise oder die im individuellen Angebot vereinbarten Preise.

(2) Alle Preise sind Endpreise. Die Vermieterin ist Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht berechnet und nicht ausgewiesen.

(3) Im Mietpreis enthalten sind die Nutzung von Einrichtung und Ausstattung, WLAN, Flipchart und Moderationsmaterial sowie Kaffee, Tee und Wasser in üblichem Umfang. Weitere Leistungen, insbesondere Verpflegung, werden gesondert vereinbart und berechnet.

§ 6 Zahlung und Kaution

(1) Nach Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises innerhalb von sieben Tagen fällig. Der Restbetrag ist spätestens sieben Tage vor Beginn der Mietzeit fällig. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Beginn der Mietzeit erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort fällig.

(2) Für feste Wochentermine ist die monatliche Miete jeweils im Voraus bis zum dritten Werktag des Monats fällig.

(3) Abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere eine Zahlung nach der Veranstaltung auf Rechnung, sind nur wirksam, wenn sie in der Buchungsbestätigung vereinbart sind.

(4) Ist die Anzahlung oder der Restbetrag bei Fälligkeit nicht eingegangen, kann die Vermieterin nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gelten die Stornoregelungen des § 8 entsprechend.

(5) Die Vermieterin kann insbesondere bei Wochenendbuchungen und mehrtägigen Veranstaltungen eine Kaution von bis zu 300 € verlangen. Die Kaution ist mit dem Restbetrag fällig und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Studios innerhalb von 14 Tagen zurückgezahlt, soweit keine Ansprüche der Vermieterin bestehen.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 7 Verpflegung

(1) Bucht der Mieter Verpflegung, stellt die Vermieterin diese über Anbieter aus der Umgebung bereit. Grundlage der Abrechnung ist die vereinbarte Personenzahl.

(2) Die endgültige Personenzahl sowie Unverträglichkeiten, Allergien und besondere Ernährungswünsche der Teilnehmenden teilt der Mieter spätestens drei Werktage vor Beginn der Mietzeit in Textform mit. Eine spätere Verringerung der Personenzahl mindert den Preis nicht. Eine Erhöhung ist nur im Rahmen der Höchstzahl und nach Verfügbarkeit möglich.

(3) Angaben zu Inhaltsstoffen und Allergenen beruhen auf den Informationen der jeweiligen Anbieter. Der Mieter informiert seine Teilnehmenden entsprechend.

§ 8 Stornierung durch den Mieter

(1) Der Mieter kann eine Buchung jederzeit in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei der Vermieterin.

(2) Für Buchungen mit einem Mietpreis bis 150 €, insbesondere Coaching-Blöcke, gilt: Eine Stornierung bis 48 Stunden vor Beginn der Mietzeit ist kostenfrei. Danach wird der volle Mietpreis fällig.

(3) Für alle übrigen Buchungen werden folgende Stornogebühren fällig, bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis:

bis zum 31. Tag vor Beginn der Mietzeit: 10 %, mindestens jedoch 25 €

vom 30. bis zum 15. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 %

vom 14. bis zum 4. Tag vor Beginn der Mietzeit: 80 %

ab dem 3. Tag vor Beginn der Mietzeit oder bei Nichterscheinen: 100 %

(4) Gebuchte Verpflegung kann bis drei Werktage vor Beginn der Mietzeit kostenfrei storniert werden. Danach wird sie in voller Höhe berechnet.

(5) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Vermieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gelingt es der Vermieterin, das Studio für den stornierten Zeitraum anderweitig zu vermieten, wird der dadurch erzielte Erlös auf die Stornogebühr angerechnet.

(6) Der Mieter kann statt einer Stornierung einmalig eine Ersatzperson oder ein Ersatzunternehmen benennen, das in den Vertrag eintritt. Dies bedarf der Zustimmung der Vermieterin, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.

§ 9 Feste Wochentermine

(1) Feste Wochentermine werden mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten vereinbart. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt wird.

(2) Sagt der Mieter einen einzelnen Termin mindestens sieben Tage vorher ab, kann er ihn innerhalb desselben Monats nach Verfügbarkeit einmalig nachholen. Kurzfristiger abgesagte oder nicht genutzte Termine verfallen ohne Erstattung.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

§ 10 Rücktritt und Absage durch die Vermieterin

(1) Die Vermieterin kann vom Vertrag zurücktreten oder die Nutzung untersagen, wenn der Mieter mit einer fälligen Zahlung trotz Nachfrist in Verzug ist, wenn der Mieter über den Zweck oder den Inhalt der Veranstaltung unzutreffende Angaben gemacht hat, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Veranstaltung rechtswidrige, extremistische, diskriminierende oder den Ruf der Vermieterin erheblich schädigende Inhalte hat, oder wenn die Sicherheit von Personen oder des Studios gefährdet ist. In diesen Fällen bleibt der Anspruch der Vermieterin auf die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe des § 8 bestehen.

(2) Ist die Nutzung des Studios aus Gründen, die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, unmöglich, etwa durch Wasserschaden, Ausfall der Heizung, behördliche Anordnung, Krankheit oder höhere Gewalt, kann die Vermieterin die Buchung absagen. Sie informiert den Mieter unverzüglich und erstattet bereits geleistete Zahlungen vollständig. Nach Möglichkeit bietet sie einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Ersatz von Folgekosten wie Reise- oder Teilnehmerkosten, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Vermieterin hat die Unmöglichkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

§ 11 Nutzung des Studios

(1) Der Mieter darf das Studio nur für den in der Buchung angegebenen Zweck nutzen. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

(2) Der Mieter ist Veranstalter im Sinne dieser Bedingungen. Er ist für den Ablauf seiner Veranstaltung, für seine Teilnehmenden und Gäste sowie für die Einhaltung dieser Mietbedingungen durch alle Anwesenden verantwortlich.

(3) Im gesamten Studio einschließlich des Balkons gilt Rauchverbot. Der Konsum illegaler Substanzen ist untersagt.

(4) Kerzen und offenes Feuer sind nur nach vorheriger Absprache und unter ständiger Aufsicht erlaubt. Der Kaminofen wird ausschließlich von der Vermieterin oder nach ihrer ausdrücklichen Einweisung bedient.

(5) Möbel dürfen umgestellt werden und sind bis zum Ende der Mietzeit an ihren ursprünglichen Platz zurückzustellen. Nägel, Schrauben, Klebeband, Reißzwecken oder sonstige Befestigungen an Wänden, Türen und Möbeln sind nicht gestattet. Dekorationen bedürfen der vorherigen Zustimmung.

(6) Das Studio liegt in einem Wohngebiet. Musik und Lautstärke sind auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Ab 22:00 Uhr sind Fenster und Balkontür geschlossen zu halten. Der Mieter sorgt dafür, dass Teilnehmende beim Kommen und Gehen Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen.

(7) Fahrzeuge dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen oder im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Einfahrten und Zufahrten der Nachbarschaft sind freizuhalten.

(8) Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.

(9) Werden bei der Veranstaltung urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich wiedergegeben, insbesondere Musik, ist der Mieter für die erforderlichen Anmeldungen und Gebühren, etwa bei der GEMA, allein verantwortlich.

(10) Der Mieter ist für die datenschutzkonforme Verarbeitung der Daten seiner Teilnehmenden sowie für Foto- und Videoaufnahmen während seiner Veranstaltung selbst verantwortlich. Aufnahmen, auf denen private Bereiche des Hauses zu sehen sind, dürfen nicht veröffentlicht werden.

§ 12 Übergabe und Rückgabe

(1) Die Vermieterin übergibt das Studio zu Beginn der Mietzeit in ordnungsgemäßem Zustand. Der Mieter prüft das Studio bei Übergabe und meldet erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich. Unterbleibt eine Meldung, gilt das Studio als ordnungsgemäß übergeben, soweit es sich nicht um verdeckte Mängel handelt.

(2) Zum Ende der Mietzeit gibt der Mieter das Studio besenrein zurück. Möbel stehen an ihrem ursprünglichen Platz, benutztes Geschirr ist in die Spülmaschine geräumt, Abfälle sind in die vorhandenen Behälter entsorgt, Fenster sind geschlossen und Licht sowie elektrische Geräte sind ausgeschaltet. Mitgebrachtes Material ist vollständig zu entfernen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Ist eine Reinigung erforderlich, die über die übliche Endreinigung hinausgeht, berechnet die Vermieterin den tatsächlichen Aufwand, mindestens jedoch 50 €.

(4) Überlassene Schlüssel sind zum Ende der Mietzeit zurückzugeben. Bei Verlust trägt der Mieter die Kosten für den Ersatz, einschließlich eines erforderlichen Austauschs von Schlössern.

(5) Zurückgelassene Gegenstände bewahrt die Vermieterin bis zu vier Wochen auf. Danach kann sie diese entsorgen.

§ 13 Haftung des Mieters

(1) Der Mieter haftet für alle Schäden am Studio, an Einrichtung und Ausstattung sowie am Gebäude, die während der Mietzeit durch ihn, seine Mitarbeitenden, Teilnehmenden, Gäste oder sonstige von ihm eingeladene Personen verursacht werden. Schäden sind der Vermieterin unverzüglich zu melden.

(2) Der Mieter stellt die Vermieterin von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung entstehen, soweit die Vermieterin diese nicht zu vertreten hat.

(3) Der Mieter verfügt über eine Betriebs-, Berufs- oder Veranstalterhaftpflichtversicherung, die Schäden aus der Nutzung angemieteter Räume abdeckt. Die Vermieterin kann einen Nachweis verlangen.

§ 14 Haftung der Vermieterin

(1) Die Vermieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für vom Mieter oder seinen Teilnehmenden eingebrachte Gegenstände übernimmt die Vermieterin keine Obhut und haftet nur nach Maßgabe der Absätze 1 und 2.

(4) Für die ständige Verfügbarkeit von WLAN und technischer Ausstattung übernimmt die Vermieterin keine Gewähr.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen der Vermieterin.

§ 15 Hausrecht

(1) Die Vermieterin übt das Hausrecht aus. Sie oder eine von ihr beauftragte Person darf das Studio während der Mietzeit betreten, wenn dies zur Abwendung einer Gefahr oder eines drohenden Schadens erforderlich ist.

(2) Verstößt der Mieter oder eine ihm zuzurechnende Person trotz Abmahnung erheblich gegen diese Mietbedingungen, insbesondere gegen die Regelungen zu Lautstärke, Höchstzahl der Personen oder offenem Feuer, kann die Vermieterin die Nutzung sofort beenden. Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt in diesem Fall bestehen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Vermieterin.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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KERNFOKUS

Kernfokus Studio Hürth

BY sandra monreal-schumacher